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Hinweis für Personalvermittler und Personalagenturen

Cargill, Inc. und seine angeschlossenen Unternehmen und Tochtergesellschaften ("Cargill") verfügen über eine interne Personalbeschaffungsabteilung. Cargill ergänzt diese interne Kapazität von Zeit zu Zeit durch Zeitarbeitsfirmen, Vermittlungsdienste und professionelle Personalvermittler ("Agentur"). Die Agenturen werden hiermit ausdrücklich angewiesen, sich NICHT direkt mit Cargill-Mitarbeitern in Verbindung zu setzen, um Kandidaten vorzustellen. ALLE Kandidaten müssen den Recruitern vom Personalbeschaffungsteam von Cargill oder anderen autorisierten Mitarbeitern von Cargill vorgestellt werden.

Um die Interessen aller Parteien zu schützen, akzeptiert Cargill keine unaufgeforderten Lebensläufe von einer anderen Quelle als von einem Kandidaten selbst. Alle Bewerbungen, die unaufgefordert an Cargill gesendeten wurden einschließlich Bewerbungen, die an eine Postadresse, ein Faxgerät oder eine E-Mail-Adresse von Cargill, direkt an Mitarbeiter von Cargill oder an die Bewerbungsdatenbank von Cargill gesendet werden, gelten als Eigentum von Cargill. Cargill zahlt KEINE Gebühr für eine Einstellung, die sich aus einer Bewerbung ergibt, die nicht mit einer Agentur abgestimmt war. Cargill betrachtet jeden Bewerber, für den eine Agentur eine unaufgeforderte Bewerbung eingereicht hat, als kosten- und gebührenfreie Empfehlung der Agentur.

Die Agentur muss vor Einreichung von Bewerbungen vorab eine schriftliche Genehmigung von der Cargill-Personalbeschaffungsabteilung einholen. Später ist dazu ein gültiger, vollständig ausgeführter Dienstleistungsvertrag erforderlich und die Agentur darf nur als Reaktion auf eine bestimmte offene Stelle tätig werden. Cargill zahlt keine Gebühr an eine Agentur, mit der keine derartige Vereinbarung besteht.

Agenturvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegen und von einem Mitarbeiter von Cargill oder einem von ihm Beauftragten unterzeichnet sind. Kein anderer Mitarbeiter von Cargill ist befugt, Cargill an Vereinbarungen bezüglich der Vermittlung von Kandidaten durch Agenturen zu binden. Cargill lehnt hiermit ausdrücklich jede Vereinbarung ab, die angeblich aufgrund einer Widerspruchsregelung, einer Verhandlung mit einem Kandidaten, einer Leistung oder eines anderen Mittels als der Unterschrift eines Cargill-Mitarbeiters angenommen wurde, und übernimmt keine Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung.

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